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Wornien, Sebastian
Das Verhältnis von materiellem und formellem Strafrecht während des Nationalsozialismus
Kovac, J.
978-3-8300-4905-0
1. Aufl. 2010 / 224 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Rechtsgeschichtliche Studien. Band: 36

Das gesamte heutige Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts (ius publicum), dessen Träger der Strafgewalt heute allein der Staat als Repräsentant der Rechtsgemeinschaft ist. Die Ausübung der Strafgewalt gegenüber den Gewaltunterworfenen vollzieht der Staat durch seine besonderen staatlichen Rechtspflegeorgane. Die Mittel, die im Strafrecht, z.B. durch Strafen und deren Strafgesetzbuch, Maßregeln und Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren, eingesetzt werden, bestehen in der Anwendung staatlichen Zwangs. Strafprozessrecht und Strafrecht stehen daher in einer engen Beziehung zueinander, sodass das "formelle Strafrecht" früher sogar oft dem "materiellem Strafrecht" zur Seite gestellt wurde. Ziel dieser Studie ist, das Verhältnis zwischen materiellem und formellem Strafrecht im Nationalsozialismus zu erforschen. Gegenstand der Betrachtungen sind das Straf- und Strafverfahrensrecht zwischen 1919 und 1945, welche in diesem Zeitraum vielen Veränderungen unterworfen waren und durch seine Rechtsetzer und Rechtsnutzer politisch und ideologisch gebraucht, aber auch missbraucht wurden.